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Wie ich mich am See zu
verhalten habe:
Diese Badeordnung dient der Aufrechterhaltung von Sicherheit und
Ordnung bei unserem Badesee und soll unseren Gästen Erholung und
Gesundheit bringen. Ihre Beachtung liegt daher im Interesse aller
Besucher.
Mit der Bezahlung des Erhaltungsbeitrages anerkennt jeder Badegast
die Bestimmungen dieser Badeordnung sowie Bekanntmachungen und
Anordnungen unseres Personals.
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Unsere Badesgäste
erhalten bei Entrichtung des auf den Anschlagtafeln
kundgemachten Erhaltungsbeitrages ein Kontroll-Armband. Es wird
ersucht, den Erhaltungsbeitrag sowie die Geldrückgabe zu
überprüfen (verspätete Reklamationen können nicht berücksichtigt
werden).
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Dieses
Kontroll-Armband berechtigt grundsätzlich zum einmaligen
Eintritt und zur Benützung der jeweiligen Badeeinrichtungen
während der festgesetzten Benützungszeiten von 09.00 bis 18.30
Uhr. Das Kontroll-Armband muss sichtbar getragen werden und der
Verschluss muss ordnungsgemäß verschlossen sein. Ebenso sind
Berechtigungsausweise bei Aufforderung vorzuweisen.
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Gelöste
Kontrollbänder werden nicht zurückgenommen. Der
Erhaltungsbeitrag für verloren gegangene oder nicht voll
ausgenützte Bänder kann nicht rückerstattet werden.
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Wir ersuchen unsere
Gäste, sich während des Aufenthaltes im Areal des Badesees
rücksichtsvoll und einem natürlichen Moral- und Hygieneempfinden
entsprechend zu verhalten. Vermeiden Sie bitte alles, was andere
Gäste stören könnte und der Sicherheit bzw. Gesundheit und Ruhe
abträglich ist.
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Im Brandfall ist den
Anordnungen unseres Badepersonals unbedingt sofort Folge zu
leisten und das Bad so rasch und diszipliniert wie möglich zu
verlassen. Unsere speziellen Brandschutzhinweise dienen Ihrer
Sicherheit und sind zu beachten.
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In der Badeanstalt
ist das Umkleiden nur in den dafür vorgesehenen Räumen
gestattet.
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Vor Benützung des
Badesees sind die Reinigungsbrausen zu benützen. Die Verwendung
von Seife und Shampoo ist nur in den Reinigungsbrausen
gestattet.
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Jede Verunreinigung
des Badewassers und der Betriebsanlagen ist untersagt. Abfälle
sind in die vorgesehenen Abfallbehälter zu geben. Badebekleidung
darf nicht im Badesee ausgewaschen werden.
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Nichtschwimmer dürfen
nur die für sie kenntlich gemachten Anlagen benützen.
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Zum Wohle unserer
Badegäste kann aus hygienischen Gründen und in Hinsicht auf eine
entsprechende Sicherheit und Ordnung im Bad Personen mit offenen
Wunden, Hautausschlägen oder anderen anstoßerregenden bzw.
ansteckenden Krankheiten, Personen deren äußeres
Erscheinungsbild auffallend verwahrlost ist, sowie Epileptikern,
Geisteskranken ohne Begleitperson und Betrunkenen der eintritt
nicht gestattet werden.
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Bei zu starkem
Besucherandrang behalten wir uns vor, keine weiteren Gäste mehr
einzulassen.
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Bei dringlichen
Instandsetzungsarbeiten sowie zur Durchführung von
Sportveranstaltungen kann die Badeanstalt ganz oder nur
teilweise geschlossen gehalten oder eine frühere Beendigung des
allgemeinen Badebetriebes angeordnet werden. dies gilt auch bei
ungünstiger Witterung.
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Kinder unter 6 Jahren
ist der Eintritt nur in Begeleitung einer erwachsenen
Aufsichtsperson gestattet.
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Unser Badepersonal
ist angewiesen, für die Einhaltung dieser Badeordnung Sorge zu
tragen. Bei wiederholten, schweren Verstößen gegen die
Badeordnung ist das Badepersonal berechtigt, den Badegast nach
erfolgter Ermahnung für die weitere Dauer des Tages aus dem
Betrieb zu verweisen. Im Falle einer Verweisung aus dem Bad wird
der Erhaltungsbeitrag nicht rückerstattet.
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Über Badegäste, die
wiederholt oder in besonderes schwerwiegendem Maß diese
Badeordnung oder sich daraus gründende Anordnungen des
Aufsichtspersonals missachten, ist ein Bade- bzw. Besuchverbot
bis zu 3 Monaten Dauer zu verhängen.
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Tiere dürfen in die
Badeanstalt nicht mitgenommen werden.
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Die Badegäste haben
alles zu unterlassen, was gegen die Sicherheit, Ruhe, Ordnung
und die Sittlichkeit des Badebetriebes verstößt. Insbesondere
ist zu unterlassen:
a) Personen durch Bespritzen oder Untertauchen zu belästigen
b) Personen in den Badesee hineinzustoßen oder zu werfen.
c) Das Schwimmen
mit Tauchgeräten, Flossen und Luftmatratzen
d) Das Betreten der Naßräume mit Straßenschuhen
e) Das Wegwerfen von Abfällen aller Art oder spitzen Gegenständen
wie
Scherben, etc.
f) Das
Ballspielen, ausgenommen auf den hiefür vorgesehenen
Rasenflächen.
g)
Die Benützung von Tonwiedergabegeräten, sofern nicht
Kopfhörer
verwendet werden.
h)
Die Benützung von Modelbooten.
i) Feuermachen
und grillen.
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Vom Badepersonal
können keine Wertgegenstände oder Geldbeträge in Verwahrung
genommen werden. Die Haftung für Wertgegenstände oder
Geldbeträge trägt ausschließlich der einzelne Badegast.
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Liegengebliebene
(vergessene) Sachen werden vom Badepersonal sichergestellt
aufbewahrt und dem Badegast gegen Identitätsnachweis wieder
ausgefolgt.
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Fundgegenstände
(verlorene Sachen), die im weitläufigen Gelände des Badesees
samt Freiflächen, abhanden gekommen sind, werden bis zu einem
geschätzten Wert von ca. EUR 35,-- vom Badepersonal entgegen
genommen. Fundgegenstände im Wert darüber sind vom Finder der
zuständigen Behörde anzuzeigen. Vom Badepersonal
entgegengenommene Fundgegenstände werden registriert, im Bad
aufbewahrt und dem Badegast gegen Identitätsnachweis wieder
ausgefolgt. Werden Schlüssel gegen Erlag eines Einsatzes
ausgehändigt, verfällt der Einsatz, wenn der Schlüssel nicht zum
vereinbarten Endtermin zurückgegeben wird.
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Die Benutzung des
Bades samt Nebeneinrichtungen einschließlich Spielplätzen udgl.
erfolgt auf eigene Gefahr des jeweiligen Besuchers. Geräte- bzw.
Benützungshinweise sind unbedingt einzuhalten. Eltern haften für
ihre Kinder. Für Personen und Sachschäden haften wir nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unseres Badepersonals.
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Personen- und
Sachschäden, die unseren Badegästen durch dritte entstehen, sind
von der Betriebshaftung ausgenommen.
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Unfälle, Verletzungen
oder Schäden bitten wir, unserem Badepersonal umgehend zu
melden. damit die erforderlichen Hilfsmaßnahmen sofort
eingeleitet werden können.
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